Manchmal haben Paare es eilig, sich zu heiraten, und sie beauftragen keinen Scheidungsanwalt, um ihre frühere Ehe zu beenden. Vor der Heirat mit einer bereits verheirateten Person muss unbedingt festgestellt werden, ob die frühere Ehe dieser Person aufgelöst wurde. Durch eine erneute Heirat wird die vorherige Ehe nicht „annulliert“. Aus rechtlichen Gründen ist es in Louisiana einer Partei mit einer früheren, nicht aufgelösten Ehe nicht gestattet, erneut zu heiraten. Daher muss eine Partei die vorherige Ehe auflösen, bevor sie erneut Scheidungsanwalt-Zürich heiratet. In früheren Blogs haben wir über „guten Glauben“ und darüber gesprochen, dass dieser ein entscheidender Faktor für die Gewährung von Ehegattenunterhalt ist. Aufgrund der Doktrin der vermeintlichen Ehe ist für einen Scheidungsanwalt auch Treu und Glauben wichtig. Die Doktrin der mutmaßlichen Ehe besagt, dass ein gutgläubiger Ehegatte zivilrechtliche Auswirkungen auf eine absolut nichtige Ehe haben kann. Ehegatten, die einen Ehegatten aus einer früheren, nicht aufgelösten Ehe heiraten, berufen sich in der Regel auf diese Doktrin. Wenn eine Partei eine andere Person heiratet und keine Möglichkeit hat, zu wissen, dass sie zuvor verheiratet war, hat sie möglicherweise Anspruch auf zivilrechtliche Wirkungen der Ehe gemäß der Doktrin der mutmaßlichen Ehe. Die Lehre hat jedoch Grenzen. Eine Partei in böser Absicht […]
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